Vollmachten und Vorsorgeurkunden
Durch eine Vollmacht können Sie eine andere Person ermächtigen, für Sie zu handeln, sowohl in vermögensrechtlichen, als auch in persönlichen Angelegenheiten. Die Erteilung einer Vollmacht - zum Beispiel auch einer Vorsorgevollmacht - setzt immer voraus, dass Sie dem bzw. der Bevollmächtigten vertrauen. In der Regel berechtigt die Vorsorgevollmacht Ihre/n Bevollmächtigte/n dazu, Ihre vermögensrechtlichen und/oder persönlichen Angelegenheiten zu regeln.
Durch eine Patientenverfügung können Sie festlegen, welche ärztlichen Behandlungen Sie für den Fall wünschen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr kundtun können, z.B. im Fall einer schweren Erkrankung. Die neuere Rechtsprechung stellt genauere Anforderungen an die Beschreibung solcher Situationen.
Der Notar hilft Ihnen bei der Formulierung und Einarbeitung Ihrer Wünsche in solche Urkunden.